Disziplinarstrafen für pensionierte beamtete Bedienstete
Disziplinarstrafen sind
1. der Verweis,
2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Pensionsbezügen,
3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche (Entlassung).
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
