Verantwortlichkeit der pensionierten beamteten Bediensteten
Pensionierte beamtete Bedienstete sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung oder wegen gröblicher Verletzung der ihnen in der Pension obliegenden Verpflichtungen zur Verantwortung zu ziehen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
