Reise- und Dienstgepäck
Den Bediensteten werden die nachgewiesenen Kosten für die Beförderung des notwendigen Reise- und Dienstgepäcks vergütet.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
