Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhaltung und Verbesserung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen

Zur Erhaltung der Bodenqualität, der kleinklimatischen Gegebenheiten sowie der Grundwasserverhältnisse in erhaltungs- bzw. verbesserungsbedürftigen Gebieten (Flugerdegebiete, Verkarstungsflächen, Umgebung von Industrieorten etc.) sollen Bodenschutzeinrichtungen bzw. -anlagen geschaffen und erhalten und sonstige geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.