Weitere Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Weitere Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Hausordnung zu verankern und auszuführen (z. B. Recht auf Information, Organisation, Petition, Wahrung der Intimsphäre, Aussprachemöglichkeiten mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern sowie der Schulleitung, Ausgestaltung der Umwelt).
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
