in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 14/2020 ist erstmals auf den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 anzuwenden.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 14/2020 ist erstmals auf den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 anzuwenden.