Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

(2) Bestehende Kennzeichnungen einer Parkabgabepflicht mit Hinweistafeln nach in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. 3706-7 behalten ihre Gültigkeit.