Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.
(2) Bestehende Kennzeichnungen einer Parkabgabepflicht mit Hinweistafeln nach in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. 3706-7 behalten ihre Gültigkeit.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.
(2) Bestehende Kennzeichnungen einer Parkabgabepflicht mit Hinweistafeln nach in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. 3706-7 behalten ihre Gültigkeit.