Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft sind:

- Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen;

- Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Erziehungsberechtigten und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung;

- als Mittler zwischen den Kinder- und Jugendhilfeträgern, den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Eltern bzw. Elternteilen, der Schule, dem Kindergarten und den Kindern und Jugendlichen zu wirken;

- Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind;

- Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe;

- Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen;

- Anregungen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche;

- Anregung besonderer Kontrollen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei Informationen über Missstände;

- Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen bei allen Planungs- und Forschungsaufgaben;

- Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.