Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Aufzählung der Leistungen

Die in diesem Gesetz geregelten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind:

1. Planung, Forschung, Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendhilfe;

2. Soziale Dienste für Eltern, werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche;

3. Gefährdungsabklärung;

4. Hilfeplanung;

5. Erziehungshilfen;

5.1. Unterstützung der Erziehung;

5.2. Volle Erziehung;

6. Fremde Pflege;

7. Mitwirkung an der Adoption.