Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in , 2, 3 und 5 bis 9, , 6, 7 und 8, , 2 und 4, , und 4 und dieses Gesetzes geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in , 2, 3 und 5 bis 9, , 6, 7 und 8, , 2 und 4, , und 4 und dieses Gesetzes geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.