Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die in , 2, 3 und 5 bis 9, , 6, 7 und 8, , 2 und 4, , und 4 und dieses Gesetzes geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.