Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schadensbewertung

Der Stockzins ist mit der zu erwartenden Holzmenge zu multiplizieren und durch die Umtriebszeit zu dividieren. Zur Ermittlung der Schadenshöhe ist dieses Ergebnis mit der Schadensfläche in Hektar und dem Prozentanteil der geschädigten Aufwüchse zu multiplizieren.