Abschnitt 13
Tierzucht
Zur Wildtierhaltung sind zugelassen:
- Gehege zur Fleischgewinnung: Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild
- Zuchtgehege: Rot-, Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
