Abschnitt 12
Jagdkartenabgabe
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 12
Jagdkartenabgabe
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.