Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung künstlicher Nachtzielhilfen

Folgende Geräte sind als künstliche Nachtzielhilfen im Sinne des anzusehen:

Infrarotgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler (wie etwa Restlichtverstärker) sowie Thermal- und Wärmebildgeräte.