Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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D. Vertragsmäßige Regelung des Schadensersatzes

Übereinkommen über Schadenersatz, Geltendmachung

Im Wege eines zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und den einzelnen Grundbesitzern unmittelbar abgeschlossenen Übereinkommens können hinsichtlich des Ersatzes der Jagd- und Wildschäden von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die hieraus sich ergebenden Ansprüche sind auf dem ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben