Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jagdperiode und Jagdjahr

(1) Die Jagdperiode umfaßt neun Jagdjahre. Der Beginn und das Ende der laufenden Jagdperiode sind im Internet zu veröffentlichen.

(2) Das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.