Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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NÖ Hundepass

Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß , LGBl. 4001, haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung gemäß der Anlage 1 auszustellen.