1. Abschnitt
Geltungsbereich
Inhalt
Diese Verordnung regelt den Nachweis
- der allgemeinen Sachkunde für das Halten von Hunden und
- der erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Geltungsbereich
Inhalt
Diese Verordnung regelt den Nachweis
- der allgemeinen Sachkunde für das Halten von Hunden und
- der erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.