Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Abschnitt

Geltungsbereich

Inhalt

Diese Verordnung regelt den Nachweis

- der allgemeinen Sachkunde für das Halten von Hunden und

- der erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.