Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
a) ein natürliches Vorkommen als Heilvorkommen zu anderen Zwecken als zum eigenen persönlichen Gebrauche nutzt, ohne eine Bewilligung nach zu besitzen;
b) für ein Heilvorkommen eine von der nach erfolgten Kennzeichnung abweichende Bezeichnung im öffentlichen Verkehr verwendet;
c) für Heilvorkommen marktschreierisch, irreführend oder unter Verwendung von Laienurteilen über Behandlungserfolge wirbt;
d) einem Gebiete eine Bezeichnung beilegt, die den Anschein erwecken könnte, daß dieses als Kurort anerkannt worden ist;
e) einen Betrieb fälschlich als Kuranstalt oder Kureinrichtung oder mit einem Ausdruck bezeichnet, der den Anschein erweckt, es handle sich hiebei um eine solche Anstalt oder Einrichtung;
f) die gemäß vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen nicht einhält;
g) die ihm nach und obliegende Verschwiegenheitspflicht verletzt, soferne diese Handlung nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen strenger bestraft wird;
h) zu Werbezwecken andere als die nach angezeigten Indikationen und therapeutischen Anwendungsformen oder solche, deren Anführung untersagt wurde, nennt;
i) ein Heilvorkommen therapeutisch anwendet, obwohl die Anwendung in dieser Weise gemäß untersagt wurde;
j) den Vorschriften des und 6 zuwiderhandelt oder überhaupt Produkte mit einer Bezeichnung in Verkehr setzt, die fälschlich den Anschein erweckt, es handle sich um Produkte anerkannter Heilvorkommen;
k) wer als Inhaber eines Heilvorkommens Produkte desselben, ohne eine Bewilligung nach zu besitzen, vertreibt oder versendet.
(2) Übertretungen nach Abs. 1 sind mit Geld bis zu € 2.200,–, im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit Arrest bis 1 Monat zu bestrafen.
(3) Produkte, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes in Verkehr gesetzt wurden, und Werbematerial, das den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entspricht, können für verfallen erklärt werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
