Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse einschließlich sonstiger Zuwendungen
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse einschließlich der Sonderzahlungen und Teuerungszulagen, Vorschüsse auf die Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Aushilfen, Todesfallbeiträge, Überweisungsbeträge, Ab- und Entfertigungen sind aus den Mitteln des Pensionsverbandes mit der Maßgabe flüssig zu machen, daß die errechneten Beträge bzw. Teilbeträge auf volle 10 Cent aufgerundet werden. Die genannten Bezüge sind vom Pensionsverband direkt an die Anspruchsberechtigten auszuzahlen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
