Amtstitel
Der Gemeindearzt einer Stadtgemeinde hat den Amtstitel Stadtarzt, die anderen Gemeindeärzte haben den Amtstitel Gemeindearzt zu führen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
