Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstverhältnis

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, finden auf das Dienstverhältnis des Gemeindearztes die Bestimmungen der Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400, Anwendung.