Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung

Die Außengrenzen des Biosphärenparks Wienerwald sind an dafür geeigneten Stellen zu kennzeichnen. Maßnahmen zur Kennzeichnung des Biosphärenparks sind vom Verfügungsberechtigten der in Betracht kommenden Grundstücke unentgeltlich zu dulden.