Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Management

(1) Die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Biosphärenpark Wienerwald erfolgt durch das Biosphärenpark Wienerwald Management.

(2) Die Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management dienen der Umsetzung der im enthaltenen Ziele. Insbesondere obliegt dem Biosphärenpark Wienerwald Management die Ausarbeitung und Weiterentwicklung eines Entwicklungskonzeptes für den Biosphärenpark Wienerwald.

(3) Aufgaben des Biosphärenpark Wienerwald Management sind insbesondere:

1. der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenpark Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen gemäß ;

2. die offizielle Repräsentation des Biosphärenpark Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften;

3. die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von Konzepten (z. B.: Tourismus, Offenland, Monitoring) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung;

4. Koordination des Naturraummanagements und Erstellung von Konzepten dazu;

5. die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung;

6. die Koordinierung bzw. Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;

7. der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen;

8. die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit;

9. die Entwicklung und Koordination der Besucherinformation und Gebietsbetreuung;

10. Konzept und Koordinierung der Kennzeichnung der Außengrenzen.