Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025