Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verortung der Nationalparkflächen

(1) Die Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone wurden über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 festgelegt und sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Ausweisung ist konstitutiv.

(2) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 100 000 die planliche Darstellung der Nationalparkflächen sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.

(3) In den Anlagen 3.1 - 3.9 erfolgt die planliche Darstellung der Nationalparkbereiche sowie deren Zugehörigkeit zur Natur- und Bewahrungszone.

(4) Die planlichen Darstellungen in Anlage 2 und Anlagen 3.1 - 3.9 sind konstitutiv.

(5) Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit als Nationalparkfläche, ist die koordinatenbezogene Festlegung der Anlage 1 maßgeblich.