Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nationalparkflächen

(1) Grundflächen, die den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel bilden, sind Nationalparkflächen.

(2) Nationalparkflächen sind in Flächen, welche der Naturzone () zugehören, und Flächen, die der Bewahrungszone () zugehören, eingeteilt.