Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsfristen

Im Bereich der Naturzone in den Katastralgemeinden Merkersdorf und Hardegg müssen Umwandlungsmaßnahmen (vorläufig zu setzende Managementmaßnahmen) bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein.