Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Managementplan

Die Nationalparkverwaltung ist verpflichtet, vor der Erstellung des Managementplanes (, LGBl. 5505) den Nationalparkbeirat (, LGBl. 5505) zu hören. Anregungen und Wünsche des Nationalparkbeirates sind im Managementplan möglichst zu berücksichtigen.