Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Von den Lageplänen gemäß erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl. Nr. 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, werden jene Blätter, in welchen die von den im Abs. 2 angeführten Änderungen betroffenen Grenzen enthalten sind, durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Planblätter ersetzt.