Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997, die bis 5 mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Der von der Nationalparkverwaltung für das Jahr 1998 zu erstellende Jahresplan soll auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997, die bis 5 mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Der von der Nationalparkverwaltung für das Jahr 1998 zu erstellende Jahresplan soll auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.