Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsfrist

Die Waldflächen der Naturzone werden auf Basis des Managementplanes (, LGBl. 5505) schrittweise außer Nutzung gestellt. Die Umwandlungsmaßnahmen in der Naturzone (vorläufig zu setzende Managementmaßnahmen) müssen bis spätestens 20. Dezember 2028 abgeschlossen sein.