Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese, soweit nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese, soweit nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.