Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweisungen

. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese, soweit nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.