Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis zu anderen Vereinbarungen

Im Fall einer bestehenden Vereinbarung zwischen der Abgabenbehörde und den entsprechenden Diensteanbieterinnen oder Diensteanbietern gemäß ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Abgabenbehörde und abgabepflichtigen Unterkunftgeberinnen oder Unterkunftgebern gemäß nicht möglich. Wird eine Vereinbarung gemäß während aufrechter Vereinbarung gemäß abgeschlossen, endet letztere Vereinbarung mit Beginn der Vereinbarung gemäß ; die geschuldeten vereinbarten Abgaben sind anteilsmäßig bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringen.