10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister (die Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister (die Bundesministerin) für Gesundheit, Familie und Jugend betraut.