Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Kundmachung eines Musters des Meldebogens zur Führung des Landesweinbaukatasters, LGBl. Nr. 84/1986, außer Kraft.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Kundmachung eines Musters des Meldebogens zur Führung des Landesweinbaukatasters, LGBl. Nr. 84/1986, außer Kraft.