Rettungseinrichtungen
Es müssen Rettungseinrichtungen oder geeignete Ersatzmaßnahmen vorgesehen sein, die bei einem Betriebsausfall die Rettung der im Fahrzeug befindlichen Personen ermöglichen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Rettungseinrichtungen
Es müssen Rettungseinrichtungen oder geeignete Ersatzmaßnahmen vorgesehen sein, die bei einem Betriebsausfall die Rettung der im Fahrzeug befindlichen Personen ermöglichen.