. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des und und 4 ist für die dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 unterliegenden Betriebe und für Privathaushalte die Bezirksverwaltungsbehörde.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des und und 4 ist für die dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 unterliegenden Betriebe und für Privathaushalte die Bezirksverwaltungsbehörde.