Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2007 in Kraft.

(2) Der Titel, , , und 4, , 5 und 6, , und 8 bis 10, , 2 und 8 bis 10, und Abs. 3, , , samt Überschrift und samt Überschrift sowie Anhang 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 259/2026 treten mit 1. September 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt Anhang 5 außer Kraft.