Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sekretariat

Für die Zwecke dieses Protokolls hat das Sekretariat folgende Aufgaben:

a) Es veranstaltet die in vorgesehenen Tagungen der Vertragsparteien und stellt die entsprechenden Dienste bereit;

b) es nimmt die nach bereitgestellten Daten entgegen und stellt sie einer Vertragspartei auf Ersuchen zur Verfügung;

c) es erarbeitet Berichte auf Grund von Informationen, die nach den Artikeln 7 und 9 eingehen, und verteilt sie regelmäßig an die Vertragsparteien;

d) es notifiziert den Vertragsparteien jeden nach eingegangenen Antrag auf technische Unterstützung, um die Bereitstellung solcher Unterstützung zu erleichtern;

e) es ermutigt Nichtvertragsparteien, an den Tagungen der Vertragsparteien als Beobachter teilzunehmen und im Einklang mit den Bestimmungen des Protokolls zu handeln;

f) es stellt diesen als Beobachter teilnehmenden Nichtvertragsparteien gegebenenfalls die unter den lit. c und d bezeichneten Informationen und Anträge zur Verfügung;

g) es nimmt zur Erreichung der Zwecke des Protokolls sonstige Aufgaben wahr, die ihm von den Vertragsparteien übertragen werden.