4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.