Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über

1. die Art und Durchführung der Prüfung gemäß ,

2. die Festsetzung der Höhe der Prüfungsgebühren für die Prüfung gemäß und

3. die Aufschulung gemäß ,

4. die Form und den Inhalt der auszustellenden Zeugnisse gemäß und 84

festzulegen.