8. Hauptstück Schlussbestimmungen
In-Kraft-Treten
. (1) Diese Verordnung tritt mit In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) in Kraft.
(2) a, , , und 4, , , , sowie in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 270/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
