In- und Außerkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2008 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 tritt die Militärluftfahrzeug-Kennzeichen-Verordnung, BGBl. Nr. 93/1984, außer Kraft.
(3) , , der 7. Abschnitt sowie die neuen Paragrafenbezeichnungen des und , jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 281/2025, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
