Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

. Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsbescheinigungen sowie Fallschirmprüfscheine gelten unabhängig von einem darauf vermerkten Gültigkeitsdatum als nach dieser Verordnung ausgestellt.