Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.