Daten für das Bergbauinformationssystem
. Die im und 2 genannten Behörden sind verpflichtet, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bis 1. Jänner 2004 die in genannten Daten, soweit sie sich auf in diesem Zeitpunkt aufrechte Bergbauberechtigungen in ihrem Vollzugsbereich beziehen, automatisationsunterstützt bekannt zu geben.
