Eigentumsübergang beim Aufsuchen anfallender bergfreier mineralischer Rohstoffe
. Beim Aufsuchen anfallende bergfreie mineralische Rohstoffe gehen in das Eigentum des Aufsuchungsberechtigten über.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigentumsübergang beim Aufsuchen anfallender bergfreier mineralischer Rohstoffe
. Beim Aufsuchen anfallende bergfreie mineralische Rohstoffe gehen in das Eigentum des Aufsuchungsberechtigten über.