. Im übrigen wird die Ausübung der Schulaufsicht über die im und 3 genannten Schulen und über den in und in geregelten Unterricht nach den für die Schulaufsicht allgemein geltenden Bestimmungen geregelt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Im übrigen wird die Ausübung der Schulaufsicht über die im und 3 genannten Schulen und über den in und in geregelten Unterricht nach den für die Schulaufsicht allgemein geltenden Bestimmungen geregelt.