Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. HAUPTSTÜCK

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich

. Dieses Bundesgesetz gilt, soweit darin nichts anderes bestimmt wird, nur für Soldaten. Die allgemeinen Strafgesetze finden auf Soldaten insoweit Anwendung, als dieses Bundesgesetz keine besonderen Bestimmungen enthält.